INFO -> Wann KAT legal entfernen möglich ist

Übergeordnete Informationen welche bitte bei Gelegenheit gelesen werden sollten. Hier sammle ich Fragestellungen an mich, welche immer wieder aufkommen und worauf ich dann gerne mal auch wieder verweise.
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RainMan
ECMSpy Süchtiger
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INFO -> Wann KAT legal entfernen möglich ist

Beitrag von RainMan » So 6. Jan 2013, 21:41

Bei diesen Fahrzeugen sollte man auf den Abgasschlüssel im Fahrzeugschein unter 14.1 achten, lautet dieser z.B.0202 deutet dieses auf einen Kat hin der die Euro 2 Norm erfüllt.
Diese Fahrzeuge können mit einer Abgasanlage ohne Kat ausgestattet werden, aber dabei ist zu beachten, das die Anlage ein " E Püfzeichen besitzt und eine 5 in einem Kreis enthält ".

Dieses Zeichen bedeutet das die Abgaswerte trotz des Kat Verlustes eingehalten werden können!Dieses bezieht sich nicht nur auf Import Fahrzeuge sondern auch auf in Deutschland zugelassene!!

Bei Fahrzeugen die die Euro 3 Norm erfüllen darf der Kat nicht entfernt werden. Erkennbar an den Abgasschlüssel der im Fahrzeugschein unter " 14.1 " zu finden ist.

Abgasschlüssel Euro 2 -> KAT darf entfernt werden ist erlaubt bei Schlüsselnummern 0202, 0209, 0210
Abgasschlüssel Euro 3 -> KAT darf nicht legal entfernt werden bei Schlüsselnummern 0211, 0212, und höher
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